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Klage gegen Forenbetreiber wegen Nicknamen
#1 Klage gegen Forenbetreiber wegen Nicknamen
http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum.html
Problem wenn Nicknamen gegen Markenrechte verstossen!
Angesichts diverser Abmahnungen gegen Forenbetreiber ist es aus meiner Sicht sehr wichtig Nicknamen ändern zu können.
Mindestens sollten gelöschte Nicknamen im Forum nicht mehr auftauchen, jedoch bleiben sie neben dem verfassten Beitrag sichtbar.
Da bleibt dann nur noch die Löschung aller Beiträge des Benutzers.
Es wäre auch sehr hilfreich, wenn man die Anmeldeseite des Forums um den Hinweis ergänzen könnte, bei der Wahl des Nicknamens keine Markenrechte zu verletzen.
Jens
Hallo Jens,
lies mal bis zu Ende bzw. auf der Seite des Anwalts weiter!
Der Anwalt der diese Abmahnung angestrengt hat, hat wohl tierisch einen verbraten bekommen, wenn ich das richtig deute. Als ich diese Site zum ersten Mal sah, habe ich auch nicht alles durchgelesen.
Trotzdem halte ich den Link und das Thema für wichtig.
Gerade was Bilder und sonstige Dokumente angeht sollte man genau hinschauen, ob keine Rechte Dritter verletzt werden. Ich habe in meinem Forum auch ein Impressum eingerichtet.
Gruß
Andreas
#4 RE: Klage gegen Forenbetreiber wegen Nicknamen
zwei Anwälte, drei Meinungen heißt es ja ...
Deswegen meinte ich auch, dass es gut ist, dass Du das Thema angesprochen hast.
All zu blauäugig sollte man nicht sein, was Bild, Ton und Schriftbeiträge angeht.
Ich musste auch einen befreundeten Forenbetreiber drängen, dass er Testberichte aus Motorradzeitschriften aus seinem Forum nimmt. Da versteht gerade eine bestimmte Zeitschrift keinen Spass und it sofort mit Anwälten dabei.
In meinem Impressum steht auch folgende Zeile:
Schutzrechtsverletzung
Falls Sie vermuten, dass von diesem Forum oder den dazugehörigen Websites aus eines Ihrer Schutzrechte verletzt wird, so teilen Sie mir das bitte umgehend mit, damit ich schnellstmöglich Abhilfe schaffen kann.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Die zeitaufwändigere Einschaltung eines Anwalts zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen.
Heißt auf Deutsch: Wer meint, ich habe ihn beklaut, der soll mir das sagen / schreiben! Wer einen Anwalt zwischenschalten muss damit rechnen, dass ich seine Anwaltskosten nicht bezahle, da dies vermeidbare Kosten gewesen wären! Das geht dann zwar evtl. auch vor Gericht, diese Klausel ist aber nicht aus der Luft gegriffen.
Nachdem ich meine Website http://www.bj250.de eröffnet hatte fiel mir auf, dass ich ja damit massiv die Rechte von Kawasaki verletze. Auf ein höfliches Schreiben an Kawasaki Deutschland kam eine sehr nette Antwort vom Deutschland-Chef zurück. Ähnlich ging es mit meiner Cadfael Website (da musste ich an die Nachlassverwalterin in London, WarnerBooks und den deutschen Verlag schreiben).
Jetzt bin ich aber auf der sicheren Seite! Und der deutsche Verlag hat sogar meine Website verlinkt (was entscheidend für das Ranking ist).
Langer Schreibe kurzer Sinn: Nehmt Rechtsverletzungen nicht auf die leichte Schulter! Auch wenn es um halblegale Sachen - wie einige Tunings - oder Tipps geht die Schaden anrichten können wenn Deppen sie nach machen.
Gruß
Andreas
Mir ist bisher kein ähnlicher Fall bekannt - jedoch auch dieser Fall endete in einer ungünstigen Entscheidung für den Abmahnenden Anwalt.
Ich sehe hier also derzeit noch keinen Handlungsbedarf und bin mir sicher, dass man sich hier keine Sorgen machen muss.
PS: Anwälte sind auch nur normale Menschen - ein nettes zuvorkommendes Telefongespräch und schon findet man meist einen sehr angenehmen Kompromiss.
Keine Rechtsberatung - nur eine Meinung
In Antwort auf:
ein nettes zuvorkommendes Telefongespräch und schon findet man meist einen sehr angenehmen Kompromiss
Leider gibt es Anwälte denen es gar nicht darum geht, einen Kompromiss zu finden weil sie ausschliesslich von solchen Abmahnungen Leben und deshalb gezielt solche Vergehen suchen.
Wie sieht es denn damit aus: Einer meiner User hat eine Art Screenshot aus dem Titelbild einer Fernsehsendung gemacht. Wer nicht exakt diese Sendung gesehen hat, weiß es nicht, weil man es dem bild nicht ansieht (Feuerwehrmann vor Flammenhölle trägt ind auf dem Arm). Nun nimmt er dieses Bild als Avatar und brüstet sich damit, wo er es her hat bzw. wie er es bekommen und verarbeitet hat.
Blaulicht
Hier ist leider keine Rechtsberatung möglich, daher muss ich das Thema leider schliessen.
Für gezielte Fragen empfielt sich z.B. eine Rechtsschutzversicherung, sodass eine kostenlose Beratung durch einen Rechtsanwalt möglich ist.
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