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Impressum deaktivieren
danke für die schnelle antwort!
wie gesagt, dass ist mir bekannt aber es gibt viele foren wo man die impressum daten als gast eben nicht sieht
wie zb hier http://bisszumendedernacht.xobor.de/
und so hätte ich es auch gerne ;)
Du könntest das Impressum für alle unter den Einstellungen deaktivieren
Wenn es nur registrierte Besucher sehen sollen, kannst du das, indem du das Template Element Impressum bearbeitest -
aber dank der derzeitigen Seuche mit Abmahnvereinen begibst du dich schnell in die Gefahr, eine zu bekommen. Denn die suchen auf der Gastseite nach dem Impressum und dann nützt es nichts, wenn im registrierten Bereich eines existiert.
Achim
und dann informiere dich mal, wann eine Seite nicht mehr privat ist !
das ist schon fast der Fall wenn sie nicht ausschließlich von dir selber gesehen werden kann - oder nicht nur reinen Testzwecken dient und nicht regelmässig bedient wird.
Im Prinzip ist jede Seite "nicht privat"
du darfst hier "privat" in dem Sinne wie es gemeint ist, nicht mit dem Gegenteil von gewerblich oder geschäftlich sehen. Oftmals werden Seiten ohne kommerziellen Nutzen als "private Seiten" bezeichnet. Das ist allerdings falsch, denn es sind allenfalls privat betriebene Seiten.
Privat im Sinne der Impressumspflicht existiert so gut wie gar nicht, bei genauer Auslegung.
Bei der Impressumspflicht spricht man auch nicht von privaten Seiten sondern von Seiten die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. In dem Moment wo auf diese Seite ein regelmässiger Zugriff von aussen möglich ist und die diesen Kreis überschreiten besteht nun mal Impressums Pflicht.
Und dieser Rahmen wird mit einem Forum immer überschritten oder du betreibst ein Forum auf das nur der Familienkreis Zugriff hat und jeder in einem Haus in seinem Zimmer sitzt und man miteinander im Forum ist
Dabei ist es unerheblich ob es sich um ein geschlossenes Forum handelt oder nicht.
Achim
1. Fallgruppe: keine Impressumspflicht
Wie sich aus § 55 I RStV ergibt trifft einen Anbieter keine Impressumspflicht, d.h. er kann seine Webseite völlig anonym ins World Wide Web stellen, wenn das Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Die Gesetzesbegründung zum RStV sagt hierzu: "Nicht kennzeichnungspflichtig sind demnach private Kommunikation, auch wenn sie über die reine Telekommunikation hinausgeht. Dies betrifft etwa die Einstellung von Meinungsäußerungen in Foren, aber auch den gelegentlichen privaten wirtschaftlichen Geschäftsverkehr, etwa bei der Veräußerung von Waren, unmittelbar durch den privaten Anbieter oder aber über dritte Plattformen. In diesen Fällen ist entweder durch die persönliche Bekanntschaft zwischen Anbieter und Nutzer oder aber über den Plattformanbieter sichergestellt, dass die schutzwürdigen Belange der Beteiligten gewahrt werden können. Eine Kennzeichnungspflicht würde ansonsten dazu führen, dass entweder die Privatsphäre in diesen Fällen nicht mehr geschützt wäre oder aber die Kommunikation unterbliebe."
Webseiten werden hier nicht ausdrücklich angeführt. Diese richten sich in der Regel an die Allgemeinheit und sind über Suchmaschinen für jedermann theoretisch auffindbar sind. Auf eine großzügige Auslegung der Ausnahme sollte ein Webmaster hier besser nicht vertrauen. In Betracht kommt die Ausnahme nach meiner Ansicht nur dann, wenn:
*
Inhalte passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird,
*
Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert, betroffen sind (schon Schilderungen, die negative Erfahrungen mit Unternehmen berichten, könnten schädlich sein; diese könnten ggf. Interesse an der Identität haben, wenn sie gegen aus ihrer Sicht unberechtigter Kritik vorgehen wollen)
*
evtl., wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
--------
Es spielt also schon eine Rolle, ob es sich um ein geschlossenes Forum handelt und ja, ich betreibe u.a. ein Forum, auf das nur Bekannte und Verwandte zugriff haben.
ja und auch wenn man sich das durchliest ist es wahrscheinlich ein verschwindend kleiner Anteil der aus der Impressumspflicht herausfällt...
und der Passus "persönliche und familiäre Zwecke" grenzt es eben ein ...
oder auch
Inhalte passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird
auf wen trifft das zu ?
Ich habe das ja nur angeführt, weil eben der Satz da stand: Bei einem rein privaten Forum besteht keine Impressumpflicht.
und das Gesetz sieht eben den Begriff "Privat" nicht vor.
Daher könnte der Irrtum entstehen: ich betreibe ein Forum privat, also kein Impressum -> das ist eben ein völliger Trugschluß
Du hast recht, es gibt diesen ganz kleinen begrenzten Bereich, wo keine Impresumspflicht besteht.
Dazu brauchst du aber schon auch im kleinen Kreis ein Forum, das ohne jegliche Einblendung von Werbung oder Hinweise auf den Forenhoster auskommen muss.
Denn in dem Moment, wo z. Bsp unten auf der Seite der Hinweis auf das kostenlose Forum von Xobor eingeblendet ist, ist es vorbei mit der Befreiung vom Impressum usw.
Die Befreiung von der Impressumspflicht ist also eher der verschwindend kleine Teil an Ausnahmen.
Mehr wollte ich damit nicht zum Ausdruck bringen
Grüße
Achim
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