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BGH-Urteil zur Haftung von Foren-Providern vom 25.10.2011
zugehörige Pressemitteilung des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...7&pos=0&anz=169
Telepolis-Artikel zum Thema: http://www.heise.de/tp/blogs/6/150695
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für homepagemodules.de als Foren-Provider einerseits und uns als Foren-Betreiber andererseits?
Wenn ich das richtig sehe ging es bei diesem Urteil lediglich um die Farge der Zulässigkeit der Klage in Deutschland gegen einen Hoster mit Sitz im Ausland.
Wir sind als Hoster mit Sitz in Deutschland sowieso an das deutsche Recht gebunden und daher von diesem Urteil nicht betroffen.
Hallo Ingmar,
der BGH hat mit dem Urteil auch "die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein Hostprovider als Störer für von ihm nicht verfasste oder gebilligte Äußerungen eines Dritten in einem Blog auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann." (Zitat aus der Pressemitteilung des BGH)
Weiter heißt es dort:
Zitat
"Ein Tätigwerden des Hostproviders ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung - bejaht werden kann.
Regelmäßig ist zunächst die Beanstandung des Betroffenen an den für den Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen. Stellt der für den Blog Verantwortliche die Berechtigung der Beanstandung substantiiert in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, ist der Provider grundsätzlich gehalten, dem Betroffenen dies mitzuteilen und gegebenenfalls Nachweise zu verlangen, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergibt. Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er gegebenenfalls erforderliche Nachweise nicht vor, ist eine weitere Prüfung nicht veranlasst. Ergibt sich aus der Stellungnahme des Betroffenen oder den vorgelegten Belegen auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Äußerung des für den Blog Verantwortlichen eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ist der beanstandete Eintrag zu löschen."
D.h. der BGH gibt hier eine detaillierte Anleitung vor, wie im Fall von Beschwerden gegen missliebige Forenbeiträge vorgegangen werden muss.
#4 RE: BGH-Urteil zur Haftung von Foren-Providern vom 25.10.2011
Naja, nach bisherigem Recht ist man als Forenbetreiber doch sowieso schon dafür verantwortlich, was im eigenen Forum geschrieben wird, inkl. wenn man dort was hat, was zu Streitereien führte, man das die gesetzlichen 6 Monate aufheben sollte (also im Zweifel nicht löschen sondern in einen Forenbereich verschieben, der den Admins vorbehalten ist, falls Anwälte&Co noch was für ein Verfahren haben möchten).
Insofern ändert sich jetzt nicht wirklich viel zu den bisherigen Regelungen, eher ist es noch eine Erleichterung, dass die Seite, die sich beschwert, auch einen Nachweis bringen muss oder sonstige Schritte nachweisen muss und nicht nur einfach verlangen kann. Auch die Ansage mit der angemessenen Zeit ist eher eine Erleichterung, bisher galt oft die Lesart "sofort" oder zumindest "taggleich" zu bereinigen, was u.U. rein "personaltechnisch" nicht immer möglich war.
Also gerade im Forenbereich (und Blogbereich mit Kommentarfunktion) ist das Urteil in meinen Augen ein Schritt in Richtung der Betreiber, der ein vernünftiges Arbeiten im Netz zumindest erleichtert. Was halt nicht geht (und auch bisher nicht ging) war der Standpunkt, dass man für die Inhalte, die andere schreiben, nicht verantwortlich ist und gar nicht zwingend drauf reagieren müsste. Da hilft auch kein Zusatz in den Regeln und Impressum, am Ende ist man immer in gewissem Rahmen verantwortlich, was auf den eigenen Seiten passiert, damit nicht Mobbing, Verleumdung, Verunglimpfung & Co Tür und Tor geöffnet sind.
Hallo Rabendolch,
im Prinzip sehe ich das genauso, es ist ein (kleiner) Schritt in Richtung der Betreiber. Meine Frage zielte aber auch darauf ab, inwieweit der Foren-Provider mit diesem Urteil in die Haftung miteinbezogen wird. Hat sich in dieser Hinsicht etwas geändert? Meines Wissens war der Provider bisher völlig außen vor, alleiniger Ansprechpartner für Beschwerden war der Foren-Betreiber. Kann sich ein Betroffener nun grundsätzlich auch an den Provider wenden, oder nur dann, wenn der Foren-Betreiber nicht reagiert? Wie wird homepagemodules.de dies in Zukunft handhaben?
Auch für uns als Provider hat sich mit dem Urteil nach meiner Einschätzung nichts geändert, sodass wir unsere gängige Praxis bei rechtlichen Auseinandersetzungen ohne Änderungen fortsetzen werden.
Interessant an dem Urteil wird doch eher sein, ob eine ausländische Firma in Deutschland oder Europa belangt werden kann und dadurch der Wettbewerb in Europa/Deutschland nicht verzerrt wird. Es ist ja nicht von der Hand zu weisen, dass viele internationale Firmen explizit den deutschsprachigen Raum bedienen möchten. Gegenüber deutschen Firmen ergeben sich so zum Teil rechtlich gesehen Vorteile, falls hier die Gesetze für diese Firmen trotz des identischen Marktes nicht gelten.
Joh. Voß
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