GG artikel 5

26.02.2013 00:39 (zuletzt bearbeitet: 26.02.2013 07:22)
avatar  OTTO
#1 GG artikel 5
OT
Mitglied

Bitte überprüft mal das forum
"-link entfernt, siehe Beitrag unten-"

nachdem ich Grundsatzregeln zu Urheberrechten und umgang mit dem nationalsozialismus eingestellt hatte, wurden ich "ooTo" und "editha" in funktionen geblockt und später nach verleumdung gelöscht.
Ihnen als Provider obligt es das GG zu wahren.
Bitte fordern die die admins auf, ihr verhalten zu überdenken, anderen falls sehe ich mich gezwungen gegen Sie als mutmaßlichen unterstützer eines Verstoßes gegen das GG Verfassungsrechtsklage zu erheben. Dies hat selbstverständlich eine Betriebsstilllegung und die entsprechenden Regressforderungen der Sponsoren zur Folge.
Es liegt ganz bei Ihnen ob das o.g. Forum zur Gesetzestreue aufgefordert wird, inkl entsprechender Entschuldigung , oder Sie da sie Kenntniss von der Unregelmäßig keit haben (HTML-Mitschnitte aller Admin in og. Forum) und dieses dulden, die konsequenzen tragen.
LG an Ihre Rechtsabteilung

aber eine klare distanzierung von einer distanzierung von rechtsextremistischem gedanken gut, spricht für eine befürwortung.
Sollten die digitalen einträge der o.g. admin bei mihnen nicht verfügbar sein oder /und vorsätzlich gelöscht sein Ihrerseits, sind sie bei mir abrufbar....... ACHTUNG habe zur sicherheit die festplatte getauscht

LG Ronald Menzel

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


 Antworten

 Beitrag melden
26.02.2013 00:58
#2 RE: GG artikel 5
avatar
Maid

Du bist hier im User-User-Bereich. Ich glaub, Deine Frage bringst Du besser bei Miranus direkt an, entweder per Kontaktformular (hier ganz unten auf der Seite) oder per Mail. Das ist dann doch eher was für die interne Bearbeitung, nicht für den öffentlichen Bereich hier.

www.rabendolch.com

...ich nutze den Chat hier nicht, bitte berücksichtigen...

 Antworten

 Beitrag melden
26.02.2013 07:21
avatar  Ingmar
#3 RE: GG artikel 5
avatar
Technik

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir solche Anfragen grundsätzlich nicht im öffentlichen Bereich dieses Support-Forums bearbeiten können.

Sofern im Forum rechtswiedrige Inhalte zu finden sind und die Administratoren trotz Hinweis nicht reagieren, werden wir selbstverständlich weitere Maßnahmen einleiten. Bitte nennen Sie dazu in Ihrer Anfrage konktrete Textzitate und Links.

Wir bieten verschiedene Wege der Kontaktmöglichkeit an:
Per E-Mail an:
forum@miranus.com
Oder über ein Kontaktformular auf unserer Website:
https://www.xobor.de/kontakt.html

Viele Grüße,
Ingmar


 Technik · Homepagemodules.de · Miranus GmbH

 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!