Bedrohung duerch Anwalt

27.01.2015 10:12 (zuletzt bearbeitet: 27.01.2015 10:26)
#1 Bedrohung duerch Anwalt
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Mitglied

Diese Email habe ich heute von einem gelöschtem Mitglied bekommen.

Admin: Mail entfernt. Postet doch bitte keinen privaten Schriftverkehr im Forum! (ah)

Persönliche Daten und Bilder habe ich ja gelöscht. Kann er wirklich verlangen das ich die ganzen Thrads in denen er geschrieben hat zerstören mus wegen seiner Beiträge?


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27.01.2015 10:24
avatar  King Kurt ( gelöscht )
#2 RE: Bedrohung duerch Anwalt
Ki
King Kurt ( gelöscht )

Nein, dazu bist du nicht verpflichtet. Mit der Anmeldung hat dir der Nutzer ein uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, zumindest wenn es Nutzungsbedingungen gibt, aus denen das hervorgeht. Einen Anspruch auf das Löschen von Beiträgen gibt es nur, falls die Beiträge datenschutzrechtlich oder persönlichkeitsrechtlich relevant sind, d.h. wenn zum Beispiel personenbezogene Daten veröffentlicht wurden (Adressen, Klarnamen etc.). Desweiteren müssen Beiträge auf Anfrage gelöscht werden, wenn diese eine bestimmte Schöpfungshöhe haben, das ist beispielsweise bei Gedichten oder Bildern der Fall. Darüber hinaus musst du keine Beiträge löschen, da hat auch ein Anwalt keine Chance, weil es zahlreiche Urteile dazu gibt.

Beleidigungen musst du hingegen durchaus löschen.


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12.02.2015 08:52
#3 RE: Bedrohung duerch Anwalt
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Mitglied

Bist Du Anwalt @King Kurt?

Wo kann ich nachlesen, dass Beleidigungen gelöscht werden müssen?
Definiere bitte den Begriff "Beleidigung".

Danke.

www.boerboel-board.de
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12.02.2015 09:15
avatar  King Kurt ( gelöscht )
#4 RE: Bedrohung duerch Anwalt
Ki
King Kurt ( gelöscht )

@Boerboel-Board: Hä, was ist denn das für eine Frage. Nach § 185 StgB ist Beleidigung ein Straftatbestand. Für Definitionen bin ich nicht zuständig, das kannst du in der Wikipedia nachlesen:

"Strafbar ist die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung[2] gegenüber dem Beleidigten oder Dritten. Die beleidigende Äußerung kann verbal, schriftlich, bildlich oder auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen.[3] Dabei ist der Sinn aufgrund der Begleitumstände und des gesamten Zusammenhangs, in dem die Kundgabe steht, zu bestimmen.[4] Die Kundgabe muss ehrverletzend sein, was bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten noch nicht der Fall ist.[5] Der ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist. Als Kundgabeerfolg verlangt die überwiegende Ansicht, dass der ehrenrührige Sinn der Kundgabe erfasst worden sein muss, was beispielsweise bei Verwendung einer Fremdsprache zweifelhaft sein kann.[6]

Zu beachten ist dabei, dass nicht nur die Verwendung bekannter Fäkalbegriffe eine Beleidigung darstellen kann, sondern prinzipiell jede Äußerung, die geeignet ist, die Ehre eines Menschen zu verletzen. Eine Beleidigung kann etwa dann vorliegen, wenn man jemanden herabwertend mit „Du“ anspricht oder wenn man dessen gesellschaftlichen Status in ehrverletzender Weise herabsetzt."


Falls in deinem Forum andere Personen beleidigt werden/wurden, hast du als Seitenbetreiber dafür Sorge zu tragen, dass solche Rechtsverstöße entfernt werden.


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12.02.2015 10:31
#5 RE: Bedrohung duerch Anwalt
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Mitglied

Die Beleidigung nach StGB §185 u. ff. kann ich nachlesen, keine Frage.
Auch die Schöpfungshöhe und persönlichen Daten.

Aufgrund Deiner expliziten Erwähnung des Löschungsanspruches der Beleidigungen wäre zu vermuten, dass es weitere Bedingungen neben denen der bereits im Zusammenhang mit datenschutzrechtlich oder persönlichkeitsrechtlich relevant en genannten Gründen gäbe.

Dies scheint also nicht der Fall zu sein.
Frage beantwortet.
Dankeschön.

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