urheber -gesetze

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27.10.2010 15:16 (zuletzt bearbeitet: 27.10.2010 15:20)
#16 RE: urheber -gesetze
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Mitglied

http://www.dr-schenk.net/aktuelles/newsd...ube-haftet.html

Is immer noch keen Durchfahrtsschein weil eine Verletzung des Urheberschutzgesetzes bleibt es SO ODER SO! AMEN !!


Neee ich bin kein Klugscheisser,, aber ich kann dir viele Storys erzählen gerade in diesem Bezug,, und einräumen sollte man das mal


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27.10.2010 15:24
avatar  Kim ( Gast )
#17 RE: urheber -gesetze
Ki
Kim ( Gast )

Und weswegen sollten nun Admins die sich Videos von YouTube holen, aufpassen? Das Gericht sagt YouTube haftet (egal wie wo was) - YouTube hat dadurch verschärfte Nutzungsbedingungen in "Planung" zu ihrem eigenen Schutz.
Aber ganz gleich ob nun YouTube oder der der es über YouTube online stellte zur Rechenschaft gezogen wird, als Foren-Admin (andere Baustelle) ist man jedenfalls aus dem Schneider, sollte sich so ein Video im Forum befinden - denn das ist ein Link der ZU YouTube führt und ZU dem Kunden von YouTube - rede ich chinesisch?


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27.10.2010 15:40
avatar  ( Gast )
#18 RE: urheber -gesetze
Gast
( Gast )

Und hier die Paragraphen dazu:

Zitat
Verletzung des Vervielfältigungsrechts nach § 16 UrhG
Unter Vervielfältigung versteht man die „Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe“. Als Vorrichtungen zur wiederholten Wiedergabe sind bspw. Kopien auf CD, DVD oder Festplatte gemeint. Im Falle eines Embedding-Codes, wird ein Video nicht vervielfältigt, sondern verlinkt. Es wird lediglich „Zugang“ verschafft. Eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts nach § 16 UrhG liegt also nicht vor.

Verletzung des Verbreitungsrechts nach §17 UrhG
Ziel ist es hierbei die Weitergabe in körperlicher Form eines Werkes zu schützen. Durch das bloße einbetten des Codes erfolgt noch keine Weitergabe in körperlicher Form. Da eine Nutzung außerhalb des Internets nicht möglich ist, liegt auch hier kein Verstoß gegen das Verbreitungsrecht vor.


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27.10.2010 15:53 (zuletzt bearbeitet: 27.10.2010 16:00)
#19 RE: urheber -gesetze
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Mitglied

Kannste da mal die Quelle nennen ? (linken)würde mich mal Interessieren

Geltens Internetrecht IN Deutsch und nich Chinesisch

Als Grundregel gilt: Wer urheberrechtlich geschützte Videos verwendet oder urheberrechtlich geschützte Bilder in die Videos einbindet, ohne die erforderliche Lizenz zu besitzen, kann als Störer auf Unterlassung oder Beseitigung in Anspruch genommen werden. Entsprechendes gilt grundsätzlich auch für Provider, denn diese können neben dem Nutzer ebenfalls als Störer in Frage kommen. Ob der Verstoß mittels Hochladen oder Embedding geschieht, ist dabei unerheblich: Beides stellt einen Eingriff in die Verwertungsrechte des Urhebers durch Verbreitung dar. Auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit kommt es dabei nicht an. Entscheidend für die Haftung ist einzig und allein, dass der in Anspruch Genommene irgendeinen Tatbeitrag geleistet hat, der zur Urheberrechtsverletzung geführt hat. In der Praxis erfolgt die Inanspruchnahme häufig durch eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung, in diesen Fällen hat der Störer auch die Anwaltskosten zu tragen. Hinzu kommt die Gefahr von schmerzhaften Schadensersatzforderungen, die meistens in Form einer fiktiven Lizenzgebühr erhoben werden.


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27.10.2010 16:12
avatar  mihca02
#20 RE: urheber -gesetze
mi
Mitglied

ja und dann gibt es noch das hier:

Verletzung des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung nach §19a UrhG

Zusammenfassend auch hier zu lesen:

http://www.rechtsteufel.de/haftung-fur-eingebundene-videos

Achim

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27.10.2010 21:01
avatar  KIM
#21 RE: urheber -gesetze
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KIM
Mitglied

Bevor ich zum wesentlichen komme, nochmals die Frage des Themenstarters ob man Videos (YouTube) im Forum einbetten darf - die Antwortt des Supports "Ja" auch meine Antwort lautet "Ja", da wir uns in unserem Musikforum dadrüber bereits lange Zeit beschäftigten und wir nach Aussagen von studierten rechtlichen Personen uns zu 99,9% auf der sicheren Seite wiegen, 0,01% gibt es immer, dass sind aber die 0,01% der Foren bei welcher der User/Admin selber illegales an die Menschheit über große Portale wie z.B. YOUTUBE hochgeladen hat, und diese dann auch noch selbst ins eigene Forum parallel on stellte - in diesem Falle ist es ein und der selbe, der auch in diesem Falle über YouTube Regeln schlug, selbst wenn auch da YouTube verantwortlich ist, denn alles was mit besagtem Portal zu tun hat ist nicht nur dort zu beanstanden, es geht noch höher - besagtes Portal verdient auch noch an verlinkten Videos - so hat man es schon mal mit kommerziellem zu tun, die wie auch immer an erster Stelle stehen um illegales zu vermeiden.

Für alle anderen gilt folgender Abschnitt:

Zitat
Wenn der Nutzer nicht wusste, dass er ein urheberrechtlich geschütztes Video einbettet und es auch nicht erkennen konnte, kann er nicht haftbar gemacht werden. Das müsste man jedoch erstmal nachvollziehbar beweisen. Man haftet ab Kenntnisnahme. Sobald man von einem urheberrechtswidrigen Inhalt erfährt, muss man diesen Löschen und zumutbare Vorkehrungen treffen um weitere Verstöße zu unterbinden.



So die Richtlinien wie es das Gesetz vorgibt - doch ich wiederhole noch einmal, wer streitet sich mit Hänschen, wenn man auf einen Schlag Hans still legen kann?


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27.10.2010 21:53
avatar  kim ( Gast )
#22 RE: urheber -gesetze
ki
kim ( Gast )

Ich möchte euch mal was frage @ achim & Fredrock

Stellt euch mal vor der HPM Support hier kam irgendwie an private, intime Bilder / Videos von euch ran - lässt dann zu das diese hier weiter verbreitet, verlinkt und kommentiert werden + verdient dann auch noch daran.

Dann seht ihr dieses Material in irgendeinem kleinen Forum, linkt auf's Material und landet zu HPM die dieses dulden und zur Verbreitung auch noch aufrufen - was macht ihr dann?

Also ich würde im Normalfall versuchen den Haupthahn zuzudrehn - denn die Zeit in der ich euch mit dem Forum drüber streitet, und diese ihr Unwissen darüber preisgeben, haben bereits 1000de andere Portale das Material über den Verursacher eingebettet.


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27.10.2010 22:00
avatar  mihca02
#23 RE: urheber -gesetze
mi
Mitglied

die Fragestellung ist falsch

es geht mir hier nicht um die prozentuale Wahrscheinlichkeit, sondern darum ob es mich in einem Forum überhaupt treffen könnte ...

mehr wollte ich nicht wissen. Dabei ist es mir egal ob das dann bei 0,01 % liegt.

Mein Schluß aus diesem Thread - Ich werde erst zur Verantwortung gezogen, wenn ich nach Kenntnis von einem Vorfall nicht handle

Somit ist das für mich geklärt.

Achim

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27.10.2010 22:06
avatar  kim ( Gast )
#24 RE: urheber -gesetze
ki
kim ( Gast )

Zitat
es geht mir hier nicht um die prozentuale Wahrscheinlichkeit, sondern darum ob es mich in einem Forum überhaupt treffen könnte ...



Na ausgeschlossen ist nie nix - prozentual gesehen kann dich eher der Blitz treffen, ehe dich sowas im Forum trifft


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29.10.2010 18:48
#25 RE: urheber -gesetze
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@kim Ja wie gesagt,, es ist ja nunmal so das das eine das andere nicht Ausschließt !.
Und nur sagen,, ich darf weil der hat mir das erlaubt.. Ich kenne bereits Einzelfälle in dem es zu einer Unterlassung gekommen ist aufgrund des Einbettens..

Will das Thema och nicht weiter Strapazieren... nur sollte man nicht einfach "Ja is alles Supi" sagen,,, im Internet ist zu 90% alles Illegal... so und nu is och ENDE bei mir.. (Also was des Thema angeht)


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28.06.2011 05:37
avatar  Elke
#26 RE: urheber -gesetze
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Mitglied

Zitat
Mein Schluß aus diesem Thread - Ich werde erst zur Verantwortung gezogen, wenn ich nach Kenntnis von einem Vorfall nicht handle



Mir stellt sich gerade die Frage - wann muss ein Foruminhaber Kenntnis von einem Vorfall haben, wann reagieren? Angenommen ein Benutzer stellt ein urheberrechtlich geschütztes Bild oder gif ein, was als solches nicht gekennzeichnet ist und laut Recht auch nicht gekennzeichnet sein muss. Ich als Foruminhaber antworte, dass mir das Bild gefällt - in dem Moment habe ich Kenntnis von diesem Bild. Sollte der Fotograf sein Bild in unserem Forum entdecken, wird er sicher den Foruminhaber und evtl. den Bildeinsteller abmahnen. Den Foruminhaber, weil dieser sich bei zweifelhaften Bildern wohl nach der Herkunft erkundigen und gegebenenfalls sofort löschen müsste. Nur was ist zweifelhaft, wenn ein Copyright nicht kenntlich gemacht werden muss?

Diese Urhebergesetze sind momentan so verwirrend, dass man sich noch nicht einmal mehr traut, einen Smiley zu verwenden. Auch der könnte ja abgemahnt werden.

Dabei wäre es so einfach, seine Werke zu schützen, wenn kein kopieren und weiterverbreiten erwünscht ist. Zumindest würde man damit Klarheit schaffen, was erlaubt ist und was nicht. Wenn ich meine Haustür weit offen stehen lasse und die Diebe mir irgendwann alles raustragen, wird mir keine Versicherung den Schaden ersetzen. Ich habe mein Eigentum zu schützen. Warum verhält es sich im Internet genau andersrum?

Wenn es dann tatsächlich so wäre, dass ich als Forumbetreiber erst zur Verantwortung gezogen werde, wenn ich nach Kenntnis von einem Vorfall nicht handle, könnte man auch gut damit leben. Aber so einfach ist das leider nicht. Mit einer Abmahnung wird man auch verpflichtet, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Weil diese einige Klauseln enthält, sollte man stets nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, wofür man rechtliche Hilfe benötigt. Demnach können schon mit einer Abmahnung große Summen auf einen zukommen - Schadensersatz an den Urheber, Rechtsanwaltskosten des Urhebers und eigene Rechtsanwaltskosten. Wenn ich nicht handle, wird es dann richtig teuer und ein gerichtliches Verfahren droht.

Wegen diesen Unsicherheiten habe ich schon überlegt, eine Petition an den Bundestag zu starten. Wüsste aber nicht, wie das technisch realisierbar wäre. Sicher soll geistiges Eigentum geschützt und unberührt bleiben (es sollte aber auch als solches erkennbar sein), aber da momentan aber auch wirklich alles abgemahnt werden könnte, sind so viel Unsicherheiten da, dass das ein Aus für Foren und soziale Netzwerke bedeuten könnte. So weit darf es nicht kommen. Keiner will absichtlich gegen Gesetze verstoßen, viele haben auch nicht das Geld, die Unsummen für Abmahnungen aufzubringen, zumal die Foren reine Freizeitbeschäftigungen sind. Ich wünsche mir da wirklich klare und nicht alles verbietende und verängstigende Gesetze.

Liebe Grüße
Elke


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28.06.2011 12:18 (zuletzt bearbeitet: 28.06.2011 12:19)
#27 RE: urheber -gesetze
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Administrator

Zitat
Aber so einfach ist das leider nicht. Mit einer Abmahnung wird man auch verpflichtet, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Bei einer Abmahnung mit höherem Geldbetrag (z.B. > 100€) sollten Sie sich immer von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Unserer Erfahrung nach sind die meisten Abmahnungen unbegründet. Im Einzelfall hilft Ihnen da ein Rechtsanwalt Kosten und Risiko zu sparen. Eine Unterlassungserklärung ist sicherlich das letzte Schuld-Eingeständnis, welches man in einem strittigem Fall unterschreiben sollte - der Gang zum eigenen Rechtsanwalt sollte vorher kommen.


Zitat
Wegen diesen Unsicherheiten habe ich schon überlegt, eine Petition an den Bundestag zu starten.

Es hat sich in den vergangenen Jahren bereits vieles getan. Für einfache Urheberrechtsverstöße von Privatpersonen ist z.B. in einfachen Fällen die Höhe der Kosten einer Abmahnung auf 100€ gedeckelt.


Natürlich müssen Sie nicht in jedem Fall davon ausgehen, dass Ihre Mitglieder rechtswidrig handeln und Fotos kopieren.
Es gibt natürlich eindeutige Fälle, wo sie als Foren-Admin bereits beim Lesen sofort handeln sollten. Dies sind z.B. Links zu Musikalben, Software oder auch Straßenkarten, Kochrezepte etc.

Mit freundlichen Grüßen,
Joh. Voß


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29.06.2011 03:43
avatar  Elke
#28 RE: urheber -gesetze
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Mitglied

Hallo Johannes,

ich finde die Urheberschutzgesetze immer noch sehr verwirrend. Dass es nicht nur mir so geht, zeigt auch dieser Thread.

Für mich wäre das normal einfach - wer etwas ins Internet stellt, will das auch zeigen. Normal müsste es da reichen, dass man die Quelle benennt, wenn man kopiert - sofern man es nicht kommerziell benutzt. Das wäre eine einfache Regelung, die jeder verstehen und einhalten könnte.

Ich habe einen Link gefunden, der schon sehr beängstigend ist. Es geht da zwar um Facebook, aber dieses Zitat aus dem Beitrag kann man auch auf Foren umlegen:

Zitat
Für Hardliner unter den Juristen stellen nach einem Bericht von Welt Online schon bloße Verlinkungen auf geschützte Fotos oder Texte abmahnfähige Rechtsverletzungen dar, denn auch Miniaturbilder und Kurztexte, welche dann auf der Pinnwand erscheinen, unterliegen dem Urheberrecht. Wer zudem das zusammenkopierte Material einer größeren Anzahl von Freunden zugänglich macht, kann sich nicht mehr mit einer Privatkopie herausreden.



http://wirtschaftsthemen.net/finanzen/ve...lle/008256.html

Das verstehe wer will. Eigentlich wäre für mich das Verlinken von Kurztexten sogar Werbung, über die sich jeder "Verlinkte" eigentlich freuen müsste. In Foren werden ja auch manchmal Kurztexte verlinkt, woran man dann erkennt, ob der Artikel einen interessieren könnte. Man empfiehlt praktisch einen Artikel, eine Online-Zeitung.

Laut Artikel kann man auch wegen youtube-Videos in Zukunft abgemahnt werden. Der bezieht sich zwar auf Facebook, aber ein in einem Forum eingebettetes Video ist nichts anderes.

Das sind genau die Dinge, die so irritieren - was darf ich, was nicht.

Zitat
Es gibt natürlich eindeutige Fälle, wo sie als Foren-Admin bereits beim Lesen sofort handeln sollten. Dies sind z.B. Links zu Musikalben, Software oder auch Straßenkarten, Kochrezepte etc.



Danke für den Tipp. An Kochrezepte hätte ich gar nicht gedacht. Wie ist das eigentlich mit der Software gemeint? Links zu legaler Software von legalen Softwareanbietern (z. B. Computerbild, chip.de, tuenup) darf ich doch einstellen, oder?

Zitat
Es hat sich in den vergangenen Jahren bereits vieles getan. Für einfache Urheberrechtsverstöße von Privatpersonen ist z.B. in einfachen Fällen die Höhe der Kosten einer Abmahnung auf 100€ gedeckelt.



Die 100,00 Euro sind aber nur die Anwaltskosten des Abmahners. Dazu kommen noch die eigenen Anwaltskosten und mögliche Schadensersatzansprüche des Urhebers, so dass man schnell bei einer 4-stelligen Summe für ein Bild sein kann.

Wegen diesen Unsicherheiten und den überzogenen Geldforderungen wäre ich der Meinung, dass wir entweder klare Internetgesetze brauchen (nicht jedes Bild ist geschützt, ein Schutz muss nicht gekennzeichnet sein - das geht irgendwie nicht) oder es eine kostenlose Verwarnstufe vor einer Abmahnung geben muss.

Liebe Grüße
Elke


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29.06.2011 03:57
avatar  Elke
#29 RE: urheber -gesetze
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Mitglied

Ich habe noch eine Frage. Wie ist das mit der Einbindung des Facebook-"Gefällt mir"-Buttons im Forum? Habe nun schon auf einigen Seiten gelesen, dass auch der abgemahnt werden kann.

http://www.ferner-alsdorf.de/2011/02/abm.../verkehrsrecht/

Liebe Grüße
Elke


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