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PN vervielfältigt und weitergereicht
susanne
(
gelöscht
)
#4 RE: PN vervielfältigt und weitergereicht
ich habe nun in einem Rechtsforum noch was anderes gelesen:
Nein. Das "Geheimnis" gilt ausschließlich für Briefe - und meiner Meinung nach auch nur im Verhältnis "Übermittler" (Post) zu Bürger. Inwieweit man das bei Emails auf den Übermittler übertragen kann, weiß ich nicht, die Versuche der Politik, die Emails zu überwachen spricht aber dafür
Würde ein dritter deine Post lesen, wäre dies kein Verstoß gegen das Postgeheimnis.
Allerdings könnte das Persönlichkeitsrecht betroffen sein, wenn persönliche Daten in der Email stehen. Was anderes, wenn es eine geschäftliche Mail ist, deren Inhalt für dritte relevant wäre.
Kommt also darauf an, was in der Mail steht und ob die Kenntnis für Dritte wichtig sein könnte (unter Beachtung der anderen Rechte natürlich)
Zitat
Kommt also darauf an, was in der Mail steht und ob die Kenntnis für Dritte wichtig sein könnte (unter Beachtung der anderen Rechte natürlich)
Genau auf das kommt es auch bei E-Mail wie PNs drauf an - es gibt wirklich Unterschiede - wenn bspw ein User mir irgendwelche Werbung schickt, die nicht ausschließlich für mich persönlich wichtig ist, so darf ich diese an dritte weiterleiten, gleiches gilt für Firmen die Rundschreiben verschicken, oder gar der Computer diese automatisch verteilt (Standardvorlagen) - und es gibt noch mehr Punkte bei denen man nicht automatisch das Briefgeheimnis verletzt - alles bereits mit meinem Anwalt ausführlich durchgekaut.
#8 RE: PN vervielfältigt und weitergereicht
Es kommt auch darauf an,wie ein Dritter an meine Mails/PN herangekommen ist.Auf legalen Weg bestimmt nicht.
Gruß
Olaf
Zitat von susanne
Nein,natürlich nicht!
Ohne die schriftliche Einwilligung (die du sicher nicht bekommst) darfst du nicht mal ein Foto oder Beitrag kopieren und eine PN fällt unter das Briefgeheimnis auch im Internet.
Frag deinen Anwalt.
Das hat doch mit dem Briefgeheimnis nichts zu tun. Das Briefgeheimnis bezieht sich doch lediglich darauf, dass niemand meine Briefe öffnen darf, dem ich nicht die Erlaubnis gegeben habe. Als Empfänger kann ich doch mit dem Brief machen was ich will.
Stell Dir das doch mal im richtigen Leben vor. Ein Anwalt sendet mir ein Schreiben. Lt. Deiner Aussage darf ich nicht mit dem Schreiben zu meinem Anwalt gehen, da ich nicht die Genehmigung vom gegnerischen Anwalt bekomme.
Zitat von 69magicZitat von susanne
Nein,natürlich nicht!
Ohne die schriftliche Einwilligung (die du sicher nicht bekommst) darfst du nicht mal ein Foto oder Beitrag kopieren und eine PN fällt unter das Briefgeheimnis auch im Internet.
Frag deinen Anwalt.
Das hat doch mit dem Briefgeheimnis nichts zu tun. Das Briefgeheimnis bezieht sich doch lediglich darauf, dass niemand meine Briefe öffnen darf, dem ich nicht die Erlaubnis gegeben habe. Als Empfänger kann ich doch mit dem Brief machen was ich will.
Stell Dir das doch mal im richtigen Leben vor. Ein Anwalt sendet mir ein Schreiben. Lt. Deiner Aussage darf ich nicht mit dem Schreiben zu meinem Anwalt gehen, da ich nicht die Genehmigung vom gegnerischen Anwalt bekomme.
Naja von einem Anwaltschreiben ist auch hier keine Rede.
Wenn das alles so harmlos und einfach wäre,wie du schreibst,dann wäre es auch wurscht,wenn Admins die PN´s der User lesen könnten....und erlaubt.
#12 RE: PN vervielfältigt und weitergereicht
Klar kann man seine Briefe zeigen dem wem man will =)) Aber es geht hier um Vervielfältigung / Weiterleitung - doch auch das ist nicht zwangsläufig eine Straftat - Natürlich darf ich keinen an mich persönlich gerichteten Brief der intimes enthält veröffentlichen, so das erkenntlich ist wer ihn schrieb - doch wenn im Brief keinerlei Anhaltspunkte enthalten sind von WEM dies stammte, so könnte man sogar unter Umständen den Brief online stellen, denn in diesem Sinne wird weder eine Person angeprangert noch ein Copyright verletzt (Man denke an das Dr. Sommer Team).
Ich könnte mir sogar vorstellen das es durchaus legitim ist wenn mir bspw. jemand eine PN schickt in der er über eine Freundin schlecht redet, und ich es ihr dann zeige...
Zitat von susanneZitat von 69magicZitat von susanne
Nein,natürlich nicht!
Ohne die schriftliche Einwilligung (die du sicher nicht bekommst) darfst du nicht mal ein Foto oder Beitrag kopieren und eine PN fällt unter das Briefgeheimnis auch im Internet.
Frag deinen Anwalt.
Das hat doch mit dem Briefgeheimnis nichts zu tun. Das Briefgeheimnis bezieht sich doch lediglich darauf, dass niemand meine Briefe öffnen darf, dem ich nicht die Erlaubnis gegeben habe. Als Empfänger kann ich doch mit dem Brief machen was ich will.
Stell Dir das doch mal im richtigen Leben vor. Ein Anwalt sendet mir ein Schreiben. Lt. Deiner Aussage darf ich nicht mit dem Schreiben zu meinem Anwalt gehen, da ich nicht die Genehmigung vom gegnerischen Anwalt bekomme.
Naja von einem Anwaltschreiben ist auch hier keine Rede.
Wenn das alles so harmlos und einfach wäre,wie du schreibst,dann wäre es auch wurscht,wenn Admins die PN´s der User lesen könnten....und erlaubt.
Tja, da wären wir dann wohl bei einer Verletzung des Briefgeheimnisses, da weder der Absender, noch der Empfänger zugestimmt haben.
@69magic
richtig (immer vorausgesetzt wir setzen Brief=PN):
Verletzung des Briefgeheimisses liegt nur dann vor, wenn es so abläuft:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verletzung_...iefgeheimnisses
Wenn ich als Versender keine Anmerkungen zur Verwendung mache, steht es dem Empfänger frei, wem er den Inhalt kenntlich macht.
Eine Verletzung des Briefgeheimisses liegt nur vor, wenn man sich als Dritter unrechtmässig zugang zum Inhalt verschafft. Das trifft aber nicht zu, wenn mir der Inhalt durch den Empfänger zur Kenntnis gebracht wird, so der Absender nicht auf die Vertraulichkeit des Inhalts hingewiesen hat.
Wenn der Empfänger das öffentlich macht ( z.Bsp. im Forum) und dabei allerdings z. Bsp. die "Persönlichkeitsrechte" des Absenders verletzt oder sich durch Äusserungen zu dem Inhalt strafbar macht, muss er die Konsequenzen tragen. (Z.Bsp üble Nachrede ..)
Will ich dafür sorgen, daß er Inhalt einer Briefes (PN) vertraulich bleiben muss, so muss ich das explizit dazu schreiben, z.Bsp. so:
Diese Mail ist vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt und darf ohne meine Zustimmung, auch in Auschnitten, weder weitergegeben noch veröffentlicht werden.
Eine Verletzung des Brief(PN)-Geheimisses würde vorliegen, wenn Admins z. Bsp PN zwischen Usern ohne deren Kenntnis lesen könnte und dieses machen würde. Und das ist Gott sei Dank nicht der Fall.
Achim
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