PN vervielfältigt und weitergereicht

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13.07.2010 18:31
avatar  Gast
#1 PN vervielfältigt und weitergereicht
Ga
Gast

Hallo,
Darf ich eine PN ausdrucken und an Dritte Personen weitergeben ohne die Einwilligung des Autors ?
Als Beweismittel, was der Autor über eine Dritte Person gesagt hat ?

DAnke schon einmal für eure zahlreichen Antworten


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13.07.2010 18:43
avatar  susanne ( gelöscht )
#2 RE: PN vervielfältigt und weitergereicht
su
susanne ( gelöscht )

Nein,natürlich nicht!
Ohne die schriftliche Einwilligung (die du sicher nicht bekommst) darfst du nicht mal ein Foto oder Beitrag kopieren und eine PN fällt unter das Briefgeheimnis auch im Internet.
Frag deinen Anwalt.


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13.07.2010 18:45
avatar  ( Gast )
#3 RE: PN vervielfältigt und weitergereicht
Gast
( Gast )

Bist du dir da ganz sicher ?

denn nicht ich will das, sondern Jemand anderes hat das mit meiner PN gemacht . Und bevor ich nun was Falsches behaupte, will ich das ganz genau wissen.


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13.07.2010 18:48 (zuletzt bearbeitet: 13.07.2010 18:49)
avatar  susanne ( gelöscht )
#4 RE: PN vervielfältigt und weitergereicht
su
susanne ( gelöscht )

Ganz sicher ,das ist genauso,wie wenn du den Nachbarn seinen Brief vom Postkasterl klaust und öffnest!

Fällt unter Briefgeheimnis und ist in Österreich/Deutschland strafbar


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13.07.2010 19:27
avatar  ( Gast )
#5 RE: PN vervielfältigt und weitergereicht
Gast
( Gast )

ich habe nun in einem Rechtsforum noch was anderes gelesen:
Nein. Das "Geheimnis" gilt ausschließlich für Briefe - und meiner Meinung nach auch nur im Verhältnis "Übermittler" (Post) zu Bürger. Inwieweit man das bei Emails auf den Übermittler übertragen kann, weiß ich nicht, die Versuche der Politik, die Emails zu überwachen spricht aber dafür
Würde ein dritter deine Post lesen, wäre dies kein Verstoß gegen das Postgeheimnis.
Allerdings könnte das Persönlichkeitsrecht betroffen sein, wenn persönliche Daten in der Email stehen. Was anderes, wenn es eine geschäftliche Mail ist, deren Inhalt für dritte relevant wäre.

Kommt also darauf an, was in der Mail steht und ob die Kenntnis für Dritte wichtig sein könnte (unter Beachtung der anderen Rechte natürlich)


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13.07.2010 19:33
avatar  susanne ( Gast )
#6 RE: PN vervielfältigt und weitergereicht
su
susanne ( Gast )

Ja es steht sehr viel überall,doch Brief ist Brief auch virtuell.
Was in der Mail steht und ob es für dritte wichtig sein könnte ist nur entscheidend für den Strafrahmen.

Am besten du fragst deinen Anwalt,der kann dir genaueres sagen.


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13.07.2010 19:51
avatar  KIM
#7 RE: PN vervielfältigt und weitergereicht
avatar
KIM
Mitglied

Zitat
Kommt also darauf an, was in der Mail steht und ob die Kenntnis für Dritte wichtig sein könnte (unter Beachtung der anderen Rechte natürlich)



Genau auf das kommt es auch bei E-Mail wie PNs drauf an - es gibt wirklich Unterschiede - wenn bspw ein User mir irgendwelche Werbung schickt, die nicht ausschließlich für mich persönlich wichtig ist, so darf ich diese an dritte weiterleiten, gleiches gilt für Firmen die Rundschreiben verschicken, oder gar der Computer diese automatisch verteilt (Standardvorlagen) - und es gibt noch mehr Punkte bei denen man nicht automatisch das Briefgeheimnis verletzt - alles bereits mit meinem Anwalt ausführlich durchgekaut.


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13.07.2010 20:39 (zuletzt bearbeitet: 13.07.2010 20:40)
avatar  Olaf
#8 RE: PN vervielfältigt und weitergereicht
Ol
Mitglied

Es kommt auch darauf an,wie ein Dritter an meine Mails/PN herangekommen ist.Auf legalen Weg bestimmt nicht.

Gruß
Olaf

__________________________

http://138600.homepagemodules.de/

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13.07.2010 21:02
avatar  ( Gast )
#9 RE: PN vervielfältigt und weitergereicht
Gast
( Gast )

Zitat von Olaf :
Es kommt auch darauf an,wie ein Dritter an meine Mails/PN herangekommen ist.Auf legalen Weg bestimmt nicht

naja, es wurde ihm vom Adressaten ausgedruckt und weiter gereicht.


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13.07.2010 21:15
avatar  69magic
#10 RE: PN vervielfältigt und weitergereicht
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Mitglied

Zitat von susanne
Nein,natürlich nicht!
Ohne die schriftliche Einwilligung (die du sicher nicht bekommst) darfst du nicht mal ein Foto oder Beitrag kopieren und eine PN fällt unter das Briefgeheimnis auch im Internet.
Frag deinen Anwalt.



Das hat doch mit dem Briefgeheimnis nichts zu tun. Das Briefgeheimnis bezieht sich doch lediglich darauf, dass niemand meine Briefe öffnen darf, dem ich nicht die Erlaubnis gegeben habe. Als Empfänger kann ich doch mit dem Brief machen was ich will.

Stell Dir das doch mal im richtigen Leben vor. Ein Anwalt sendet mir ein Schreiben. Lt. Deiner Aussage darf ich nicht mit dem Schreiben zu meinem Anwalt gehen, da ich nicht die Genehmigung vom gegnerischen Anwalt bekomme.


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13.07.2010 21:30
avatar  susanne ( Gast )
#11 RE: PN vervielfältigt und weitergereicht
su
susanne ( Gast )

Zitat von 69magic

Zitat von susanne
Nein,natürlich nicht!
Ohne die schriftliche Einwilligung (die du sicher nicht bekommst) darfst du nicht mal ein Foto oder Beitrag kopieren und eine PN fällt unter das Briefgeheimnis auch im Internet.
Frag deinen Anwalt.


Das hat doch mit dem Briefgeheimnis nichts zu tun. Das Briefgeheimnis bezieht sich doch lediglich darauf, dass niemand meine Briefe öffnen darf, dem ich nicht die Erlaubnis gegeben habe. Als Empfänger kann ich doch mit dem Brief machen was ich will.
Stell Dir das doch mal im richtigen Leben vor. Ein Anwalt sendet mir ein Schreiben. Lt. Deiner Aussage darf ich nicht mit dem Schreiben zu meinem Anwalt gehen, da ich nicht die Genehmigung vom gegnerischen Anwalt bekomme.




Naja von einem Anwaltschreiben ist auch hier keine Rede.
Wenn das alles so harmlos und einfach wäre,wie du schreibst,dann wäre es auch wurscht,wenn Admins die PN´s der User lesen könnten....und erlaubt.


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13.07.2010 21:31 (zuletzt bearbeitet: 13.07.2010 21:32)
avatar  KIM
#12 RE: PN vervielfältigt und weitergereicht
avatar
KIM
Mitglied

Klar kann man seine Briefe zeigen dem wem man will =)) Aber es geht hier um Vervielfältigung / Weiterleitung - doch auch das ist nicht zwangsläufig eine Straftat - Natürlich darf ich keinen an mich persönlich gerichteten Brief der intimes enthält veröffentlichen, so das erkenntlich ist wer ihn schrieb - doch wenn im Brief keinerlei Anhaltspunkte enthalten sind von WEM dies stammte, so könnte man sogar unter Umständen den Brief online stellen, denn in diesem Sinne wird weder eine Person angeprangert noch ein Copyright verletzt (Man denke an das Dr. Sommer Team).

Ich könnte mir sogar vorstellen das es durchaus legitim ist wenn mir bspw. jemand eine PN schickt in der er über eine Freundin schlecht redet, und ich es ihr dann zeige...


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13.07.2010 21:36
avatar  69magic
#13 RE: PN vervielfältigt und weitergereicht
avatar
Mitglied

Zitat von susanne

Zitat von 69magic

Zitat von susanne
Nein,natürlich nicht!
Ohne die schriftliche Einwilligung (die du sicher nicht bekommst) darfst du nicht mal ein Foto oder Beitrag kopieren und eine PN fällt unter das Briefgeheimnis auch im Internet.
Frag deinen Anwalt.


Das hat doch mit dem Briefgeheimnis nichts zu tun. Das Briefgeheimnis bezieht sich doch lediglich darauf, dass niemand meine Briefe öffnen darf, dem ich nicht die Erlaubnis gegeben habe. Als Empfänger kann ich doch mit dem Brief machen was ich will.
Stell Dir das doch mal im richtigen Leben vor. Ein Anwalt sendet mir ein Schreiben. Lt. Deiner Aussage darf ich nicht mit dem Schreiben zu meinem Anwalt gehen, da ich nicht die Genehmigung vom gegnerischen Anwalt bekomme.



Naja von einem Anwaltschreiben ist auch hier keine Rede.
Wenn das alles so harmlos und einfach wäre,wie du schreibst,dann wäre es auch wurscht,wenn Admins die PN´s der User lesen könnten....und erlaubt.




Tja, da wären wir dann wohl bei einer Verletzung des Briefgeheimnisses, da weder der Absender, noch der Empfänger zugestimmt haben.


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13.07.2010 21:38
avatar  susanne ( Gast )
#14 RE: PN vervielfältigt und weitergereicht
su
susanne ( Gast )

Na da würde ich aber sehr vorsichtig sein,bevor ich unbewiesene Anschuldigungen und Verleumdungen Online stelle.
Fremde PN und Mails,haben nichts in Händen von Dritten verloren,ohne das es der Ersteller ausdrücklich bewilligt.


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13.07.2010 21:40
avatar  mihca02
#15 RE: PN vervielfältigt und weitergereicht
mi
Mitglied

@69magic

richtig (immer vorausgesetzt wir setzen Brief=PN):

Verletzung des Briefgeheimisses liegt nur dann vor, wenn es so abläuft:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verletzung_...iefgeheimnisses

Wenn ich als Versender keine Anmerkungen zur Verwendung mache, steht es dem Empfänger frei, wem er den Inhalt kenntlich macht.

Eine Verletzung des Briefgeheimisses liegt nur vor, wenn man sich als Dritter unrechtmässig zugang zum Inhalt verschafft. Das trifft aber nicht zu, wenn mir der Inhalt durch den Empfänger zur Kenntnis gebracht wird, so der Absender nicht auf die Vertraulichkeit des Inhalts hingewiesen hat.

Wenn der Empfänger das öffentlich macht ( z.Bsp. im Forum) und dabei allerdings z. Bsp. die "Persönlichkeitsrechte" des Absenders verletzt oder sich durch Äusserungen zu dem Inhalt strafbar macht, muss er die Konsequenzen tragen. (Z.Bsp üble Nachrede ..)

Will ich dafür sorgen, daß er Inhalt einer Briefes (PN) vertraulich bleiben muss, so muss ich das explizit dazu schreiben, z.Bsp. so:

Diese Mail ist vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt und darf ohne meine Zustimmung, auch in Auschnitten, weder weitergegeben noch veröffentlicht werden.

Eine Verletzung des Brief(PN)-Geheimisses würde vorliegen, wenn Admins z. Bsp PN zwischen Usern ohne deren Kenntnis lesen könnte und dieses machen würde. Und das ist Gott sei Dank nicht der Fall.


Achim

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