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Impressum: Eintragung des niedergelassenen Diensteanbieters gemäß § 2 Abs. 2 TMG
#1 Impressum: Eintragung des niedergelassenen Diensteanbieters gemäß § 2 Abs. 2 TMG
Hallo allerseits,
bevor ich meine Fragestellung loswerde, erst einmal ein Ausflug zum Telemediengesetz.
Zitat von TMG § 2
Im Sinne dieses Gesetzes
1. ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt; bei audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die die Auswahl und Gestaltung der angebotenen Inhalte wirksam kontrolliert,
2. ist niedergelassener Diensteanbieter jeder Anbieter, der mittels einer festen Einrichtung auf unbestimmte Zeit Telemedien geschäftsmäßig anbietet oder erbringt; der Standort der technischen Einrichtung allein begründet keine Niederlassung des Anbieters,
3. ist Nutzer jede natürliche oder juristische Person, die Telemedien nutzt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen,
4. sind Verteildienste Telemedien, die im Wege einer Übertragung von Daten ohne individuelle Anforderung gleichzeitig für eine unbegrenzte Anzahl von Nutzern erbracht werden,
5. ist kommerzielle Kommunikation jede Form der Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person dient, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt; die Übermittlung der folgenden Angaben stellt als solche keine Form der kommerziellen Kommunikation dar:
a) Angaben, die unmittelbaren Zugang zur Tätigkeit des Unternehmens oder der Organisation oder Person ermöglichen, wie insbesondere ein Domain-Name oder eine Adresse der elektronischen Post,
b) Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens, einer Organisation oder Person, die unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistung gemacht werden.
6. sind „audiovisuelle Mediendienste auf Abruf“ Telemedien mit Inhalten, die nach Form und Inhalt fernsehähnlich sind und die von einem Diensteanbieter zum individuellen Abruf zu einem vom Nutzer gewählten Zeitpunkt und aus einem vom Diensteanbieter festgelegten Inhaltekatalog bereitgestellt werden.
Einer juristischen Person steht eine Personengesellschaft gleich, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Aus der Ausführung des § 2 Abs. 2 TMG schlussfolgere ich, dass hierunter auch die Firma Miranus GmbH fällt. Hier habe ich dadurch nun eine kleine Unsicherheit mit der korrekten Ausgestaltung meines Impressums. Aufgrund der Tatsache, dass ich als Betreiber meines Forums verständlicherweise keinen Zugriff auf diverse Logfiles und Serverdaten der Forensoftware von der Firma Miranus GmbH haben kann, sehe ich mich damit im Fall einer rechtlichen Angelegenheit (Strafverfolgung gegen Dritte etc.) zuerst im Kreuzfeuer der verfolgenden Behörden.
Laut den weiteren Ausführungen des Telemediengesetzes schlussfolgere ich auch, dass ich verpflichtet bin die technische Administration meines Forums im Impressum mit anzugeben. Dies wird zum Beispiel so auch bei der Denic AG bezüglich der Domains praktiziert.
Nun meine Fragestellung - spricht seitens der Firma Miranus GmbH etwas dagegen, wenn ich in meinem Impressum unterhalb der Angabe meiner ladungsfähigen Anschrift folgenden Zusatz aufnehme?
Technische Administration:
Firma Miranus GmbH
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Ich bitte in jedem Fall um eine begründete Antwort, da ich dies jetzt noch ungern über einen Rechtsanwalt klären lassen möchte (Weihnachten ist nicht mehr fern).
LG Bommel
(Der wohl wichtigste Grund meiner Beiträge hier.)
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#2 RE: Impressum: Eintragung des niedergelassenen Diensteanbieters gemäß § 2 Abs. 2 TMG
Die Angabe der Miranus GmbH als Hosting-Provider ist nicht notwendig.
Als Betreiber eines Forums sind sie bereits selbst ein Diensteanbieter, da Sie das Forum Ihren Besuchern/Kunden zur Nutzung zur Verfügung stellen.
Zitat
Aufgrund der Tatsache, dass ich als Betreiber meines Forums verständlicherweise keinen Zugriff auf diverse Logfiles und Serverdaten der Forensoftware von der Firma Miranus GmbH haben kann, sehe ich mich damit im Fall einer rechtlichen Angelegenheit (Strafverfolgung gegen Dritte etc.) zuerst im Kreuzfeuer der verfolgenden Behörden.
Sie haben über die Foren-Administration Zugriff auf alle Daten, welche im Falle einer Strafverfolgung etc. angefordert werden könnten. Die Strafverfolgung interessiert sich in konkreten Fällen z.B. über die IP-Adressen von Mitgliedern oder Inhalten. Beides können Sie jederzeit als Administrator im Forum einsehen.
Sollte hier dennoch im konkreten Fall Unsicherheit bestehen, sind wir Ihnen gern bei der Kommunikation mit den Behörden behilflich.
Sie können gern im Impressum neben Ihrer Anschrift zusätzlich auf das Impressum unter www.xobor.de verweisen und dies z.B. mit einem Begriff wie "Hosting-Provider" oder "Technischer Dienstleister" verbinden. Bitte vermeiden Sie jedoch unsere Impressum als solches zu kopieren, da sich auch bei uns einzelne Angaben jederzeit ändern können.
Joh. Voß
xobor.de · Miranus GmbH · Wir helfen gerne - Unterstützen Sie Xobor durch die Buchung eines Premium Tarifs.
#3 RE: Impressum: Eintragung des niedergelassenen Diensteanbieters gemäß § 2 Abs. 2 TMG
Zitat von Johannes im Beitrag #2
Sollte hier dennoch im konkreten Fall Unsicherheit bestehen, sind wir Ihnen gern bei der Kommunikation mit den Behörden behilflich. Sie können gern im Impressum neben Ihrer Anschrift zusätzlich auf das Impressum unter www.xobor.de verweisen und dies z.B. mit einem Begriff wie "Hosting-Provider" oder "Technischer Dienstleister" verbinden.
Diese Aussage ist für mich absolut befriedigend und ich bedanke mich für die schnelle Antwort.
LG Bommel
(Der wohl wichtigste Grund meiner Beiträge hier.)
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