Versteigerungen im eigenen Forum

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05.11.2012 18:08
avatar  loni
#16 RE: Versteigerungen im eigenen Forum
lo
Mitglied

Hallo zusammen,
ihr seid doch echt super ! Vielen Dank für die guten Ratschläge.
In dem Rechte Forum gab es keinerlei Antwort mehr, was ich sehr schade finde.

Alice, in der Hinsicht stimmt das, was du geschrieben hast. Das Tauschen , Verkaufen, und Suchen, ist nur ein ganz kleiner Teil vom Forum.
Es geht hauptsächlich nur um die Kultur der Orchideen.
Und wenn mal einer 2 von der gleichen Sorte hat, dann bietet er mal eine an, zum Verkauf. Das ist alles. Oder jemand braucht wieder Platz auf seinen Fensterbrettern, dann kann es sein, dass einer mal gleich 10 oder 20 einstellt. Ist aber eher selten.

Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, dann sollte ich wie folgt vorgehen:

1. Ich brauche AGB´s die mich als Forenbetreiberin außen vorlassen.
2. Muss ich klipp und klar schreiben, dass der Verkauf ausschließlich zwischen den Parteien stattfindet , Käufer und Verkäufer.


Du zerredest hier gar nichts Bommel, ich bin Gott froh dass ihr mir helft und mir Dinge aufzeigt, an die ich niemals gedacht hätte.

Schaut mal, das habe ich jetzt mal schnell aus dem Forum meines Mannes ( Karpfen Spezial ) raus kopiert:

12. Haftungsausschluss

Der Gebrauchtmarkt ist eine reine Plattform zum selbständigen Abschluss von privaten Käufen bzw. Verkäufen. Für die Abwicklung und Verhandlung aller in Betracht kommenden Punkte den Kauf bzw. Verkauf betreffend sind die jeweiligen User allein verantwortlich. Der Betreiber und das Team von Karpfen-Spezial übernehmen keine Haftung für Schäden jeglicher Art.


Dort tummeln sich über 12ooo User, die haben 60000 - 100000 Views am Tag.

Schon so etwas in der Art oder ?
Nochmals vielen Dank für eure Hilfe. Jetzt schau ich gleich noch bei eBay, was bei denen drin steht.

Netter Gruß Loni

Liebe Grüße Loni

lonis-orchideenforum.xobor.de
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05.11.2012 19:15
avatar  loni
#17 RE: Versteigerungen im eigenen Forum
lo
Mitglied

Nochmal ich.....

Ich hatte gerade ein Gespräch mit meinem Mann. Er rät definitiv zu einem Anwalt zu gehen, der sich damit auskennt und die AGB´s für uns schreibt.

Ich habe jetzt soooo viel gelesen und das ist mir alles viel zu hoch. Da als Laie durchzublicken, geht ja fast gar nicht. Boah echt.

Kann mir jemand einen Anwalt empfehlen, der auch Beratungen Online durchführen kann ?

Liebe Grüße Loni

lonis-orchideenforum.xobor.de
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05.11.2012 20:08
avatar  Bommel
#18 RE: Versteigerungen im eigenen Forum
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Mitglied

Zitat von loni im Beitrag #17
Kann mir jemand einen Anwalt empfehlen, der auch Beratungen Online durchführen kann ?

Nein, denn da kenne ich keinen. Zumal dort auch nur eine Erstberatung im abgegrenzten Rahmen, bei einigen sogar kostenlos, stattfindet. Tiefergehende Sachen werden dann auch generell kostenpflichtig behandelt.

Ich kann dir nur den Ratschlag geben, es so zu versuchen, wie ich es gemacht habe. Suche dir einen RA zum Internet- und Medienrecht vor Ort und bitte ihn um eine Erstberatung zu grundlegenden Fragen. Diese Erstberatung ist zwar auch kostenpflichtig, liegt aber unter 100 Euro (variiert von Anwalt zu Anwalt) und wird nicht nach Stundensatz oder ähnlichem berechnet. Dort lassen sich dann aber generelle Fragen klären und feststellen, ob du überhaupt haftbar gemacht werden kannst. Wenn ja, dann empfiehlt es sich, darüber nach zu denken, diesen Anwalt für die Ausarbeitung einer AGB zu beauftragen.

In meinem Fall hat die Erstberatung gereicht und ich habe die Formulierung auf Basis der Auskunft selbst übernommen. Natürlich auf eigene Gefahr.

LG Bommel

Ich und XOBOR... wir sind nicht einfach nur Vertragspartner - wir sind ein Team!
(Der wohl wichtigste Grund meiner Beiträge hier.)


Boardnummer: 585867 | Template: Business (unverändert) | Tarif: Basis
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06.11.2012 05:08
avatar  loni
#19 RE: Versteigerungen im eigenen Forum
lo
Mitglied

Hallo Bommel, du bist echt Klasse !

Gut, dann werde ich das so machen. Vielen Dank für deine Mühe, aber vor allem für deine Geduld !

Wenn es erlaubt ist, dann würde ich die AGB´s dann hier posten. Damit man später auch mal hier rein schauen kann, falls sich wieder mal solch eine Frage auftun sollte.

Auch allen anderen ein großes Danke !

Netter Gruß Loni

Liebe Grüße Loni

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07.11.2012 07:57
#20 RE: Versteigerungen im eigenen Forum
Do
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Lohnt denn der Aufwand, wenn gelegentlich mal ein paar Blumen unter den Usern versteigert werden sollenn?
Oder ist es nicht einfacher, dass ein Anbieter eben im Forum ein Ware anbietet und Gebote nur per PN, also außerhalb der Öffentlichkeit, abgegeben werden?
Ich bin mir mit der Auslegung "Plattform für den Verkauf anbieten" nicht so sicher, wie das hier dargestellt wird, denn wenn irgendein Artikel in der Zeitung annonciert wird, wird man schlecht den Verlag haftbar machen können, wenn die Parteien sich nicht einig sind.
Ebay z. B. hält sich ebenfalls aus den Deals heraus, reagiert meist nicht mal auf Beschwerden, selbst wenn strafrechtliche Bedenken im Raum sind.

Wobei der Verlag und Auktionshäuser wie "Ebay" oder Anbieter wie "Mobile" im Gegensatz zu Dir mit ihren Plattformen über ihre Gebühren Geld verdienen.

Mit ein wenig Geschick und entsprechender Formulierung (blick mal in Kaufverträge für Möbel, Küchengeräte usw.) wirst Du sicherlich auch ohne Anwalt eine rechtsfeste Einleitungserklärung verfassen können, der sich jeder Käufer und Verkäufer zu unterwerfen hat.

Ich würde mir über gelegentliche Deals, für die das Forum von Usern genutzt wird, keine großen Gedanken machen.

Das Forum rund um Urlaub, Reisen und Fotografie: stammkneipe.xobor.de

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08.11.2012 05:09
avatar  loni
#21 RE: Versteigerungen im eigenen Forum
lo
Mitglied

Hallo Don Alfredo, ich habe jetzt am kommenden DI einen Termin bei einem Anwalt.
Ich würde schon gerne in einem Fachgespräch heraus finden, ob ich mir Sorgen machen muss. Ich bin dann einfach beruhigter.
Ich melde mich dann, was dabei raus gekommen ist.

Netter Gruß Loni

Liebe Grüße Loni

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14.11.2012 05:04
avatar  loni
#22 RE: Versteigerungen im eigenen Forum
lo
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Hallo zusammen,
so, gestern hatte ich den Termin beim Anwalt, der sich auf Medienrecht spezialisiert hat. Hier mal die Fragen und Antworten die ich wissen wollte:

1. Dürfen wir versteigern und bieten ?

JA

Versteigert, Ersteigert wird zwischen Privatpersonen und die dürfen untereinander alles verkaufen, was sie wollen. Müssen sich aber an das Gesetz halten. Zum Beispiel Waffen und dergleichen dürfen natürlich nicht verkauft werden, wenn es auf Schwarzhandel hinaus läuft.

2. Dürfen wir verkaufen und kaufen ?

Ja

Dito, siehe oben.

3. Darf ich das als Betreiberin auch ?

Ja

Auch ich bin eine Privatperson

4. Brauchen wir überhaupt AGB`s ?

Nein

Und hier trifft genau das zu, was juli sagte. Es reicht vollkommen aus, wenn man nach dem BGB geht. Alles andere ist Quatsch.

5. Kann ich als Betreiberin überhaupt hier für was haftbar gemacht werden ?

Ja und Nein

Generell gilt Nein, definitiv nicht. Fakt ist aber, wenn ich Wissen habe, also über irgendetwas Bescheid weiß, bekomme, wenn hier was strafbares passiert, ich auf Aufforderung nicht lösche, ab diesem Zeitpunkt bin ich haftbar.

6. Häufigkeit der Auktionen, Verkäufe - Finanzamt

Es ist so, dass jemand, der zum Beispiel permanent wenig verkauft, aber stetig und vor allem auch dauernd nur Orchideen, auch schon als Kleinunternehmer gilt. Das ist für uns jetzt hier nicht wichtig, aber bei eBay kann es schon sein, dass mal das Finanzamt bei dir daheim vorbei schaut.

7. Gewerbebetreiber, dürfen die hier auch versteigern ?

Ja

Aber:

Diejenigen, die ein Gewerbe angemeldet haben, sind gesetzlich dazu verpflichtet dieses bei jeder Versteigerung anzugeben:

1. Preis muss inklusiver Mehrwertsteuer angegeben werden.
2. Impressum, mit Namen, Anschrift, Telefonnummer, Fax.
3. Wie wird bezahlt ?
4. Widerrufsrecht
5. Lieferbedingungen.

Liebe Grüße Loni

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14.11.2012 08:56
#23 RE: Versteigerungen im eigenen Forum
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Maid

Kleine Ergänzung (als Laie, für den genauen Wortlaut würde ich da eher auf einen Anwalt verweisen):

1. Preis muss inklusiver Mehrwertsteuer angegeben werden
- jein, wenn es sich um einen Kleingewerbetreibenden (durchaus auch beim FA angemeldet) handelt, darf der gar keine Mehrwertsteuer ausweisen, da er selber sie auch nicht bei seinen Einkäufen rausrechnen darf.

www.rabendolch.com

...ich nutze den Chat hier nicht, bitte berücksichtigen...

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14.11.2012 09:31
avatar  Alice ( gelöscht )
#24 RE: Versteigerungen im eigenen Forum
Al
Alice ( gelöscht )

Zitat
1. Preis muss inklusiver Mehrwertsteuer angegeben werden
- jein, wenn es sich um einen Kleingewerbetreibenden (durchaus auch beim FA angemeldet) handelt, darf der gar keine Mehrwertsteuer ausweisen, da er selber sie auch nicht bei seinen Einkäufen rausrechnen darf.



Soweit ich weiß muss er den entsprechenden Paragraphen dazu sogar auf seinen Rechnungen abdrucken. (Aus der Erinnerung, keine rechtsgültige Aussage)


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14.11.2012 16:09
#25 RE: Versteigerungen im eigenen Forum
gh
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Zitat von Rabendolch im Beitrag #23
Kleine Ergänzung (als Laie, für den genauen Wortlaut würde ich da eher auf einen Anwalt verweisen):

1. Preis muss inklusiver Mehrwertsteuer angegeben werden
- jein, wenn es sich um einen Kleingewerbetreibenden (durchaus auch beim FA angemeldet) handelt, darf der gar keine Mehrwertsteuer ausweisen, da er selber sie auch nicht bei seinen Einkäufen rausrechnen darf.



Der Kleingewerbetreibende gibt immer den Preis inklusive Mehrwertsteuer an.
Da ihm ja Nettopreise mit separat ausgewiesener Mehrwertsteuer untersagt sind


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14.11.2012 17:30
#26 RE: Versteigerungen im eigenen Forum
avatar
Maid

Zitat von ghanafriend im Beitrag #25

Der Kleingewerbetreibende gibt immer den Preis inklusive Mehrwertsteuer an.
Da ihm ja Nettopreise mit separat ausgewiesener Mehrwertsteuer untersagt sind


Nix anderes gesagt, bzw. nicht das Gegenteil behauptet. Nur die pure Aussage, dass jeder, der ein Gewerbe angemeldet hat, auf den Rechnungen die MwSt ausweisen muss (wie weiter oben ausgeführt), ist halt so nicht ganz richtig. War auch nur ein Hinweis für andere Forenadmins oder Leute mit einem angemeldeten Kleingewerbe, dass die das nicht aus Versehen und gutem Willen machen. ;)

www.rabendolch.com

...ich nutze den Chat hier nicht, bitte berücksichtigen...

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14.11.2012 17:37
avatar  loni
#27 RE: Versteigerungen im eigenen Forum
lo
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Man, wir haben darüber geredet. Wir haben so viel geredet.........

Ich habe mir immer stichhaltig einige Notizen gemacht. Er meinte aber auch, dass wir so wie wir das machen ( also vielleicht 5 Pflanzen pro Woche ) überhaupt keine Bedenken haben müssten.

Liebe Grüße Loni

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14.11.2012 17:39
avatar  loni
#28 RE: Versteigerungen im eigenen Forum
lo
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Doch, bei Leuten, die ein Gewerbe angemeldet haben muss derjenige schreiben : Inklusiver Mehrwertsteuer.
Ich habe extra nachgefragt.

Liebe Grüße Loni

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14.11.2012 18:11 (zuletzt bearbeitet: 14.11.2012 18:12)
#29 RE: Versteigerungen im eigenen Forum
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Maid

Zitat von loni im Beitrag #28
Doch, bei Leuten, die ein Gewerbe angemeldet haben muss derjenige schreiben : Inklusiver Mehrwertsteuer.
Ich habe extra nachgefragt.


...*dann doch mal google wegen der Regelungen bemüht*

Kleinunternehmen und die Umsatzsteuer (MWSt) - klaus-bartram.de)

Der Kleinunternehmer (Finanzamt Bayern)

eRecht 24

Der zugehörige Gesetztetext

Das folgende natürlich wieder nicht als Anwalt, aber dafür gelebter Praxis:

Nach dem Text des Gesetztes gilt schlicht und ergreifend: Der Kleinunternehmer darf keine Mehrwertsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen. Hintergrund: Der folgende (gewerbliche) Käufer darf die Vorsteuer gegen das Amt nicht geltend machen, da bereits der Kleinunternehmer aus dem Spiel rausfällt.

Der Kleinunternehmer hat genauso wie jeder andere Gewerbetreibende (s)ein Gewerbe angemeldet und muss dafür eine Steuererklärung machen. Allerdings muss er nicht die Vorsteuer-/Umsatzsteuer-Angaben aufführen und den ganzen bürokratischen Aufwand, der dahinter stecken kann ("richtige" Buchhaltung mit buchhalterischer Kontenführung und dem ganzen Rattenschwanz, keine vierteljährlichen Vorabzahlungen an das Finanzamt etc.) sondern kann das in den allermeisten Fällen, ähnlich der normalen Steuerabrechnung, die jeder einzelne kennt, einfach nur 1x im Jahr machen (die Frist ist ein wenig kürzer als für einen reinen Arbeitnehmer).

Also bitte verpflichte Deine Leute, sofern sie die Züchtung und den Verkauf evtl. als gewerbsmässiges Hobby angemeldet haben im Rahmen einer Kleinunternehmerregelung, nicht dazu, die Märchensteuer einzupreisen. Keine Ahnung, ob das strafbar ist (dazu kenn ich mich im Steuerrecht zu wenig aus, aber der Nachfolgende rechnet u.U. einen Steuernachlass bei sich raus, der ihm nicht zusteht), aber evtl. laufen die Leute dann Gefahr, ihren Kleinunternehmerstatus zu verlieren. Wer sich da unsicher ist, sollte schlicht nochmal seinen eigenen Finanzbeamten dazu befragen.

www.rabendolch.com

...ich nutze den Chat hier nicht, bitte berücksichtigen...

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15.11.2012 16:50
avatar  loni
#30 RE: Versteigerungen im eigenen Forum
lo
Mitglied

Oh man, es nimmt kein Ende. Das gibt es doch gar nicht !

Vielen Dank Rabendolch, genau das werde ich machen. Nicht zu fassen, dass das jetzt wieder nicht übereinstimmt. Da geht man schon extra zu einem Anwalt, lässt da 178 Euro liegen und dann so was. Na Bravo !

Ich kopiere nur den Text mal in den Fred wo es um das geht, um die Diskussion. Danke dir sehr dafür.

Lieber Gruß Loni

Liebe Grüße Loni

lonis-orchideenforum.xobor.de
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