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Versteigerungen im eigenen Forum
Hallo zusammen,
ich habe schon die Suche bemüht aber zu dem Thema nur einen Fred gefunden der meine Frage nicht beantwortet.
Mich würde es interessieren, ob man rechtlich Schwierigkeiten bekommen kann, wenn man intern Versteigerungen anbietet und zulässt ?
Ich als Forenbetreiber verdiene da gar nichts, ich möchte es nur anbieten. Verkauf und Tausch ist bei uns erlaubt, allerdings auch nur Intern, für die Öffentlichkeit nicht einsehbar.
Es würde wie folgt ablaufen:
Ein User bietet eine Orchidee an zum versteigern, die anderen User bieten dann per Post / Beitrag, also für alle ersichtlich.
Was denkt ihr ?
Netter Gruß Loni
#2 RE: Versteigerungen im eigenen Forum
Zitat von loni im Beitrag #1
Ein User bietet eine Orchidee an zum versteigern, die anderen User bieten dann per Post / Beitrag, also für alle ersichtlich
Geht hier ohne das es Umstände macht....,also das mit den Orchideen...http://www.gartenfreunde-pirna.de/f73-Flohmarkt.html.....
LG Sachse
Wenn nicht anders kenntlich gemacht, dann entspricht alles was ich hier schreibe selbstredend meiner persönlichen Meinung und erhebt keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit!
Mehr unter:
http://www.gartenfreunde-pirna.de/
Hallo Sachse, danke für deine Antwort.
Nur , extra dann den Bereich wechseln wollten wir nicht. Vor allem, wollen wir unter uns versteigern. Da kennt so ziemlich jeder , jeden.
In dem von dir eingestellten Link, sind wieder Leute, die wir nicht kennen und eventuell auch nicht trauen.
Netter Gruß Loni
Ein Versuch war es wert....
LG Sachse
Wenn nicht anders kenntlich gemacht, dann entspricht alles was ich hier schreibe selbstredend meiner persönlichen Meinung und erhebt keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit!
Mehr unter:
http://www.gartenfreunde-pirna.de/
Zitat von loni im Beitrag #1
Hallo zusammen,
ich habe schon die Suche bemüht aber zu dem Thema nur einen Fred gefunden der meine Frage nicht beantwortet.
Mich würde es interessieren, ob man rechtlich Schwierigkeiten bekommen kann, wenn man intern Versteigerungen anbietet und zulässt ?
Ich als Forenbetreiber verdiene da gar nichts, ich möchte es nur anbieten. Verkauf und Tausch ist bei uns erlaubt, allerdings auch nur Intern, für die Öffentlichkeit nicht einsehbar.
Es würde wie folgt ablaufen:
Ein User bietet eine Orchidee an zum versteigern, die anderen User bieten dann per Post / Beitrag, also für alle ersichtlich.
Was denkt ihr ?
Netter Gruß Loni
Hallo Loni,
von unserer Seite aus gibt es keine Schwierigkeiten mit Versteigerung von Orchideen, das könnt ihr in eurem Forum gern machen.
#6 RE: Versteigerungen im eigenen Forum
Niemand zwingt Dich, eine Plattform wie z. B. Ebay für den Verkauf von Waren zu benutzen.
Wenn Du ein Auto verkaufen möchtest, kannst Du das in die Zeitung setzen, kannst Plattformen für den Fahrzeugverkauf (Mobile) wählen, den Zossen an irgendwelche Pinnwände hängen (wenn Dir das gestattet wird) oder Du nutzt dafür Dein Forum.
Du solltest Deine Mitglieder nur im Eingangsbeitrag darauf hinweisen, dass Du einen gewerblichen (also regelmäßige Warenangebote mit Gewinnabsicht) Handel nicht wünschst und das jeder Anbieter für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen selbst verantwortlich ist. Ab einem gewissen Umfang ist nämlich die Anmeldung eines Gewerbes und die Abführung der Mehrwertsteuer erforderlich......
Dann ergänzt Du noch, dass der Verkauf von Waffen aller Art. Munition, geschützten Tieren usw. nicht geduldet wird und diese Angebote umgehend entfernt werden.
Viel Spaß bei Eurem Flohmarkt.
#7 RE: Versteigerungen im eigenen Forum
Ich hab deswegen extra Marktplatzregeln, die mich "hoffentlich" etwas absichern:
http://www.uhrenwerkstattforum.de/t1203f...en-Verkauf.html
Allerdings müssen sich die Mitglieder von mir freischalten lassen, da hab ich mehr Kontrolle
Hi zusammen, ich habe das hier noch im Netz gefunden, gestern:
" Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen. Ich weise darauf hin, dass die Frage nur auf dieser Basis beantwortet werden kann. Weitere, nicht mitgeteilte Informationen können eventuell zu einer anderen Antwort führen.
Ihre Annamhe ist korrekt. Gemäß § 34b GewO bedarf nur derjenige eine Erlaubnis, der fremde Sachen versteigert. Für die Versteigerung eigener Sachen ist grundsätzlich keine Erlaubnis notwendig ((Tettinger/Wank, § 34b Rn.13).
Eine Ausnahme wäre nur dann gegeben (gem. § 34b Abs.7 GewO), wenn Sie als Einzelhändler eigene Waren an Letztverbraucher versteigern würden. Dies ist Ihren Schilderungen zufolgen vorliegend jedoch nicht ersichtlich.
Generell sollten Sie sich jedoch mit den Eigenarten einer Auktion bzw. Versteigerung auseinandersetzen, da eine solche anderen Regeln folgt, als bsw. der normale Verkauf von Waren. Unabhängig hiervon brauchen Sie aber, wie gesagt, für die Versteigerung eigener Sachen keine Erlaubnis.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Versteigerung.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt "
Gruß Loni
#10 RE: Versteigerungen im eigenen Forum
Zitat von loni im Beitrag #9
Ich weise darauf hin, dass die Frage nur auf dieser Basis beantwortet werden kann. Weitere, nicht mitgeteilte Informationen können eventuell zu einer anderen Antwort führen.
Hallo Loni,
genau deshalb hat diese Information keine Verwertungskraft, denn es fehlt die Fragestellung. Anhand der Zeilen kann der Leser lediglich nur mutmaßen., dass es hier nicht um das Betreiben einer Auktionsplattform, welche ja dein Vorhaben darstellt, an sich geht, sondern um das versteigern von fremden und eigenen Sachen unter einem Namen.
Was hier soweit klar geworden ist, die Firma Miranus GmbH hat keine Einwände dagegen, dass du in deinem Forum eine solche Plattform betreibst. Ist auch in gewisser Hinsicht logisch, da du als Betreiber dieser Auktionsplattform selbst verantwortlich und haftbar bist. Was noch nicht klar ist, ob das Betreiben einer Auktionsplattform in gesetzlichem Maße bestimmten Auflagen unterworfen ist. Hier wäre es besser, wenn du gleich eine richtige Rechtsberatung in Anspruch nimmst, bevor du unwissentlich ins Unglück rennst. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und zuletzt noch ein Tip: auch das Internet ist nur eine erste grundlegende Rechtsberatung. Jedoch mit einem gewaltigen Unterschied. Die Hinweise und Infos müssen mehrfach durch voneinander unabhängige und glaubwürdige Quellen nachvollziehbar und damit bestätigt sein. Erst dann kannst du mit 99%iger Sicherheit davon ausgehen, dass die Information auch rechtlich korrekt ist. Doch letztendlich gibt dir nur eine professionelle rechtliche Beratung den notwendigen Halt bezüglich eventuellen rechtlichen Ansprüchen und Forderungen gegenüber deiner Person. Denn auch wenn andere Privatpersonen das bereits so oder in ähnlicher Weise praktizieren, muss das noch lange nicht bedeuten, dass es auch rechtlich abgesichert ist.
LG Bommel
Nachtrag: Wie schnell du einer rechtlich bedenklichen Situation gegenüberstehen kannst, zeigt sich auch an dem Faktum, dass du als Betreiber einer Auktionsplattform als eine Art Verkaufsagent eingestuft werden kannst. Das bedeutet wiederum, dass du an gesetzliche Auflagen gebunden bist. Im Fall des Falles liegt die Beweislast bei dir. Und nun stell dir die Frage, ob du in dieser Hinsicht der rechtlichen Auseinandersetzung gewachsen bist.
(Der wohl wichtigste Grund meiner Beiträge hier.)
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Hallo Bommel, vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Hier mal die Frage, die gestellt wurde:
Guten Tag! Wir sind ein mittelgroßer Handwerksbetrieb und im besitz von diversen Werkzeugen und Maschinen die wir nicht mehr benötigen (ca. 500 Positionen) Um diese Dinge zu verkaufen möchten wir auf unserem Firmengelände eine Versteigerung durchführen. In §34b Gewerbeordnung heisst es "wer gewerblich fremde sachen oder rechte versteigern will benötigt eine erlaubnis...." usw. Dürfen wir nun, obwohl wir keine erlaubnis gemäß §34b haben - eine Versteigerung durchführen in der wir unsere EIGENEN sachen versteigern? In §34b heist es ja ausdrücklich das jeder der "fremde" sachen versteigern möchte eine erlaubnis benötigt. Weiterhin ist unser geschäft ja ein handwerksbetrieb und kein auktionshaus... versteigerungen sollen nicht regelmäßiger bestandteil unseres geschäfts werden sonden wir wollen nur unsere nicht mehr benötigten sachen loswerden. in §34b heisst es ja ausdrücklich auch: "wer gewerblich"... gewerbliches handeln setzt gewinnerzielungsabsicht und eine tätigkeit voraus mit der regelmäßige einkünfte erzielt werden sollen. davon kann hier unserer meinung nach ja keine rede sein und wir gehen eigentlich davon aus das eine versteigerung wie wir sie durchführen möchten nicht gegen §34b GewO verstößt da wir EIGENE sachen versteigern.. und eine einmalige versteigerung KEIN GEWERBSMÄSSIGES handeln ist. Wie sehen sie das?
Oh man, da wird man schon ganz schön unsicher. Ich muss mich mal weiter informieren. Auf der sicheren Seite wäre ich schon gerne.
Netter Gruß Loni
#12 RE: Versteigerungen im eigenen Forum
Zitat von loni im Beitrag #11
Hier mal die Frage, die gestellt wurde....
Dachte ich es mir schon - damit ist die Antwort tatsächlich nicht mehr für deine Problematik verwertbar. Allenfalls in Auszügen, welche aber wiederum unter Berücksichtigung deiner Situation neu betrachtet werden müssen. Denn in dem beschriebenen Fall fehlt ein wichtiges Faktum, welches aber in deinem Fall grundsätzlich vorliegt. Gemeint ist das Internetrecht, welches, wie aus dem Wikipedia-Artikel ersichtlich, kein homogenes Rechtsgebiet ist.
Zitat von loni im Beitrag #11
Oh man, da wird man schon ganz schön unsicher.
Das ist verständlich, aber... die beste Grundlage unbewusste Fehler weitestgehend zu vermeiden. Unsicherheit erzeugt Neugier, die bei richtigem Umgang damit durchaus eine Sicherheit als Ergebnis hervorbringen kann. Und wie es scheint, gehörst du mit zu den Menschen. Wie diese Aussage von dir bestätigt...
Zitat von loni im Beitrag #11
Ich muss mich mal weiter informieren. Auf der sicheren Seite wäre ich schon gerne.
Ich gebe dir hierzu einen Ratschlag. Fang deine Suche immer dort an, wo die Problematik bei aktiv praktizierter Form auftreten kann. Suche dir vergleichbare Fälle heraus und begib dich dort zu den AGB und studiere diese unter dem Aspekt "Ist das auf mein Fall anwendbar?". In deinem Fall wäre z.B. die AGB von eBay durchaus ein richtiger Ansatz. Allein schon die Ausführungen in §1 und §3 dieser AGB geben gute Hinweise für die Denkrichtung und damit auch den Weg zur Lösung deiner Fragestellung vor.
Zu guter Letzt noch der obligatorische Hinweis - meine hier gemachten Aussagen stellen keine rechtlich verbindliche Rechtsberatung dar.
Zu Risiken und rechtlichen Folgen ihrer eigenen Handlungsweise lassen sie sich besser gleich vorher von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsberatungsstelle beraten.
LG Bommel
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Hallo Bommel, ich werde mich da mal einarbeiten. Ich habe mich gestern noch zusätzlich hier angemeldet:
http://www.e-recht24.de/
Meine Frage da auch gleich gestellt. Antwort:
Hey,
was soll denn gegen dieses Vorhaben sprechen?
Ich jedenfalls würde darauf achten, dass es für den Nutzer gut ersichtlich ist, dass nicht du der Vertragspartner bist, sondern der jeweilige Nutzer.
Ich werde diese Woche noch nutzen um mich weiter zu informieren.
Die Frau meines Chef´s arbeitet in einer Steuerkanzlei. Vielleicht kann dir mir auch noch ein paar Fragen beantworten. Wäre auch wichtig.
Vielen Dank Bommel für deine Hilfe. Das ist echt nett !
Netter Gruß Loni
Alice
(
gelöscht
)
#14 RE: Versteigerungen im eigenen Forum
Soweit ich das verstanden habe, führst du aber keine Auktionsplattform, sondern ein Forum in welchem sich die Mitglieder (in einem Bereich, es ist ja nicht der Grundkern des Forums) ihre Orchideen hin und her schieben wenn sie mal eine übrig haben, oder? Ihr wolltet ja auch intern unter euch bleiben damit und kein großes Auktionshaus hochziehen. Natürlich könnt ihr euch auch auf stille Auktionen verlegen: Ein Mitglied stellt die Blume ein, jeder bietet per PM was er möchte und der mit dem höchsten Betrag gewinnt. Dann steht im Forum lediglich "ich möchte meine Orchidee loswerden" und der Rest läuft privat über PM's ab - damit ist es ein Verkauf von Privatperson an Privatperson und niemand rutscht in die Position eines "Händlers".
Edit: Wenn ich deine ursprüngliche Anfrage doch falsch aufgefasst habe und du etwas größeres im offiziellen Stil planst, ignoriere meinen Beitrag getrost.
Zitat von Alice im Beitrag #14
Soweit ich das verstanden habe, führst du aber keine Auktionsplattform, sondern ein Forum in welchem sich die Mitglieder (in einem Bereich, es ist ja nicht der Grundkern des Forums)
Das ist meiner Meinung nach nicht ganz richtig. Eine Möglichkeit der Online-Versteigerung ist eine Auktionsplattform. Da spielt es keine Rolle ob es der Grundkern oder nur ein Teilbereich des Forums ist.
Zitat von Alice im Beitrag #14
damit ist es ein Verkauf von Privatperson an Privatperson und niemand rutscht in die Position eines "Händlers".
Auch hier sehe ich ein Problem, denn Loni fungiert als Betreiber des Forums und als Anbieter der Auktionsplattform wie ein Zwischenhändler. Wenn sie sich nicht klar und deutlich von der Teilhabe in diesem Verkauf zwischen zwei Privatpersonen distanziert, kann sie als Vertragspartner angesehen werden.
Zitat von loni im Beitrag #13
würde darauf achten, dass es für den Nutzer gut ersichtlich ist, dass nicht du der Vertragspartner bist,
Nur darum geht es in erster Linie. Sie könnte sogar als Unternehmer eingestuft werden. Denn es spielt hierbei keine Rolle, ob sie mit der Vermittlung eines Auktionsgeschäftes eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt oder nicht, denn gemäß §14 BGB gelten auch natürliche Personen als Unternehmer. Und dazu zählen auch Privatpersonen.
Zitat von loni im Beitrag #13
arbeitet in einer Steuerkanzlei. Vielleicht kann dir mir auch noch ein paar Fragen beantworten.
Ich denke, dass wäre unter dem Aspekt mit §14 BGB garnicht mal so verkehrt. Doch das sind dann steuerrechtliche Fragen und die kommen erst dann in Betracht, wenn du als Unternehmer giltst. Wenn ich richtig informiert bin, werden dort dann noch einmal Unterschiede gemacht.
Hinweis allgemein: Mir geht es nicht darum, diese tolle Idee zu zerreden, sondern ich möchte aufzeigen, wo die Fallstricke liegen könnten, durch welche man recht böse auf dem Bauch landen wird. Als ich mein Projekt anfing, stand ich nämlich vor einem ähnlichem Problem, allerdings zu einer anderen Thematik. Grundkern ist - auch Privatpersonen werden von so manchem Gesetz berrührt, welches auf dem ersten Blick nur für Unternehmen, Firmen usw. zuständig zu sein scheint.
LG Bommel
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